Schon gewusst?
Jeder Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz §10 eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Je nach Gefährdung in seinem Betrieb ergibt sich die Anzahl der zu benennenden Brandschutzhelfer. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.
Erhöhen Sie Ihre berufliche Qualifikation durch diese Ausbildung und erhalten Sie wertvolle Informationen für Ihre Sicherheit im Privaten!
Der Brandschutzhelferkurs der vhs unter Leitung von Reinhard Englberger erfolgt nach den Vorschriften BGI/GUV-I 5182 und vermittelt u.a. den Inhalt der BGI 560.
Nach einem theoretischen Teil erfolgt eine praktische Vorführung, bei der im Anschluss jeder Teilnehmer einen Feuerlöscher selber betreiben kann.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung am 25. April ab 18 Uhr sowie die Möglichkeit zur Anmeldung sind zu finden unter:
https://www.vhs-straubing.de/kursdetail/?no_cache=1&tx_vhsstraubing_pi1%5Bkid%5D=18-51050B
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